Allgemeine Geschäftsbedingungen der snowflake productions gmbh (nachfolgend snowflake genannt) in Bezug auf die Managed Services

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und snowflake im Bereich Managed Services und stellen gemeinsam mit dem jeweiligen Auftragsformular die abschließende Regelung für alle Managed-Service-Leistungen von snowflake dar. Sie ersetzen alle vorherigen, schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn snowflake diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

1.Leistungen von snowflake

  1.  snowflake bietet folgende Managed-Service-Leistungen an, welche auf der aktuellen Produktübersicht https://corolis.ch dargestellt werden und stellt seine Leistungen nach Maßgabe der jeweiligen Leistungsbeschreibung und im Rahmen des jeweiligen Vertrages bereit.
  2.  Der Kunde ist für eventuell erforderliche Softwareinstallationen in seiner Soft- und Hardwareumgebung selbst verantwortlich. snowflake führt nur Dienstleistungen beim Kunden vor Ort durch, wenn dies vorher vertraglich festgehalten wurde.
  3.  snowflake installiert die zur Nutzung der Dienste erforderliche Software auf den Servern der skyfillers gmbh. snowflake zeigt dem Kunden nach fertiggestellter Installation die Betriebsbereitschaft des jeweiligen Dienstes durch Übermittlung der Zugangsdaten an. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von 6 Tagen die Abnahme der fehlerfreien Installation zu erklären oder snowflake Mängel mitzuteilen. Erfolgt innerhalb von sechs Tagen trotz fehlerfreier Softwareinstallation keine Erklärung des Kunden, so gilt die Abnahme als erteilt. Kann snowflake einen mitgeteilten Mangel nicht
  4. beheben, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.Über Betriebsunterbrechungen aufgrund von Wartungsarbeiten, die zur Behebung von Störungen oder zur Einführung von Neuerungen erforderlich sind, informiert snowflake den Kunden mindestens 24 Stunden vorher.

2.Vertragsschluss/Beginn

  1. Die Registrierung bei snowflake erfolgt schriftlich oder elektronisch auf vorgegebenen Standardanmeldungen. Der Kunde erkennt mit der Registrierung die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an und verpflichtet sich zu wahrheitsgemäßen Angaben gegenüber snowflake.
  2. Die Leistungserbringung beginnt gemäß den Vereinbarungen im jeweiligen Auftrag.

3.Kündigung und Beendigung

  1. Die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bestimmen sich nach den Regelungen im jeweiligen Auftrag.
  2. Die Kündigung hat schriftlich mit eingeschriebenem Brief oder per E-Mail an support@corolis.ch zu erfolgen.
  3. Bei Kündigung durch den Kunden vor Inbetriebnahme der Dienstleistung schuldet der Kunde snowflake sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten, insbesondere für bereits erfolgte Softwareinstallationen.
  4. Eine Kündigung ist erstmals zum Ende der jeweils vereinbarten Mindestvertragslaufzeit möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Quartalsende; wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein weiteres Quartal. Die Grundlage für die Berechnung eines Folgequartals ist die tatsächliche Kontenanzahl innerhalb der gebuchten Einheit.
  5. Bei Kündigung von im Auftrag des Kunden durch snowflake registrierten Domains ist snowflake dazu berechtigt, diese ab 14 Tage vor Beendigung des Vertragsverhältnisses selbst zu löschen oder zu kündigen, es sei denn, der Kunde hat zuvor fristgerecht einen Antrag zur eigenen Übernahme der Domain gestellt.

4.Haftung

  1. snowflake haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet snowflake nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
  3. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet snowflake nicht, wenn der Schaden auf einer nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführten Datensicherung des Kunden gem. Ziff. 6.6 beruht.
  4. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von snowflake.
  5. Die Regelungen des Produkthaftpflichtgesetzes bleiben unberührt.

5.Gewährleistung

  1. snowflake gewährleistet die Verfügbarkeit ihrer Leistungen nur in dem Maße, wie diese nicht auf Leistungen Dritter beruhen, die keine Erfüllungsgehilfen sind. Im Falle fehlerhafter oder unterbrochener Übertragungswege Dritter oder fehlerhafter Server Dritter wird die störungsfreie Nutzung der Leistungen der snowflake nicht gewährleistet.
  2. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

6.Kundenpflichten

  1. Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich solche Inhalte zum Abruf bereit zu halten oder zu versenden, die nicht gegen gesetzliche und/oder vertragliche Bestimmungen verstoßen. Dies gilt insbesondere für pornografische und erotische Inhalte, soweit sie entwicklungsbeeinträchtigend i.S.d. Jugendmedienschutz-Staatsvertrages sind sowie für Gewaltdarstellungen und rassistische Inhalte. snowflake ist nicht verpflichtet, den Server des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, E-Mail-Werbung nicht ohne Einwilligung des Empfängers zu versenden (Opt-In) und eine gültige Adresse anzugeben, an die jederzeit eine Aufforderung zur Einstellung des Versandes gerichtet werden kann.
  3. Sollte der Kunde wegen des Bereithaltens oder Versendens rechtswidriger oder die Rechte Dritter verletzender Inhalte in Anspruch genommen werden, so ist er verpflichtet, snowflake unverzüglich hierüber zu informieren.

 

 

4.Soweit dem Kunden zur Nutzung der Leistungen Passwörter übermittelt werden, ist der Kunde verpflichtet, diese streng geheim zu halten, sofort zu ändern und snowflake unverzüglich zu informieren, sobald er von der unberechtigten Nutzung des Passwortes durch Dritte Kenntnis erlangt.

5.Der Kunde ist verpflichtet, die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung und Abrechnung erforderlichen Daten richtig und vollständig zu übermitteln und jede Änderung dieser Daten unverzüglich mitzuteilen.

6.Die Untervermietung des durch snowflake überlassenen Speicherplatzes an Dritte ist nur mit entsprechender Genehmigung durch snowflake erlaubt.

7.Der Kunde verpflichtet sich, neben den snowflake SLAs zusätzlich die jeweiligen Bestimmungen von Drittherstellern, dessen Produkte durch snowflake bereitgestellt werden, zu akzeptieren. Die Bestimmungen der jeweiligen Hersteller finden Sie auf unserer aktuellen Homepage als PDF zum Download bereitgestellt unter https://corolis.ch

7.Support

  1. Die Erbringung und der Umfang von technischem Support durch snowflake richtet sich nach den aktuellen Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Dienste: https://corolis.ch
  2. Die Behebung von Störungen im Auftrag des Kunden wird auf Basis der jeweils geltenden Stundensätze in Rechnung gestellt, sofern die Störung nicht durch snowflake verschuldet war.

8.Datensicherheit

  1. snowflake sichert sämtliche Daten entsprechend dem aktuellen Stand der Technik.
  2. snowflake erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Kunden ohne ausdrückliche Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind (Bestandsdaten).

9.Rechnungsstellung/Zahlungsbedingungen

  1. Die Abrechnung und Rechnungsstellung erfolgt aufgrund der im jeweiligen Auftrag vereinbarten Preis-, Zahlungs- und Abrechnungsbedingungen. Einwendungen des Kunden gegen die Richtigkeit der Rechnung sind innerhalb von vier Wochen zu erheben und gegenüber snowflake anzuzeigen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
  2. Sofern mit dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart ist, werden im Falle von festen monatlichen Rechnungsbeträgen ab einer Laufzeit eines Quartals die Beträge im Lastschriftverfahren eingezogen. Im Übrigen werden Managed-Service-Leistungen für ein Quartal im Voraus berechnet. Auftragseingänge vor dem 15. eines Kalendermonats werden für den kompletten Monat in Rechnung gestellt.
  3. Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist er mindestens zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen verpflichtet. snowflake behält sich die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens, insbesondere eines höheren Zinsschadens, vor.
  4. Bei Zahlungsverzug ist snowflake berechtigt, den Zugang des Kunden nach vorheriger Ankündigung (schriftlich oder per E-Mail) und Fristsetzung von 7 Tagen zu sperren, sofern der Kunde sich weiterhin in Verzug befindet. Erfolgt eine erneute Freischaltung des Zugangs, so erhebt snowflake dafür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 50,-. Bei Zahlungsverzug von mehr als 3 Monaten ist snowflake dazu berechtigt, Hostings, Email-Accounts und sonstige gebührenpflichtige Leistungen wie Domains zu sperren respektive zu löschen.
  5. Gegen Ansprüche der snowflake kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis aufrechnen. Selbiges gilt für die Zurückbehaltung von Zahlungen.
  6. snowflake behält sich die Anpassung von Preisen vor.

10.Hard- und Software

Der Kunde erwirbt bei einer Bereitstellung von Software oder Hardware keine Eigentumsrechte. An der Betriebs- und Anwendungssoftware wird dem Kunden für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht ist gebunden an den Betrieb der Hard-/Software im Rechenzentrum. Der Kunde ist nicht berechtigt das ihm eingeräumte, nicht ausschließliche Nutzungsrecht auf Dritte oder andere zu übertragen.

11.Datenschutz

  1. snowflake verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Umfang der gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Soweit sich snowflake zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter bedient, können die Kundendaten weitergegeben werden, soweit die für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich ist.
  3. snowflake hat das mit der Vertragsabwicklung befasste Personal auf die einschlägigen Datenschutzbestimmungen hingewiesen und auf das Datengeheimnis verpflichtet.
  4. Die Bestandsdaten werden spätestens mit Ablauf des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres gelöscht, sofern dem im Einzelfall nicht besondere Gründe entgegenstehen. Soweit Kunden gegen die Höhe der in der Rechnung gestellten Entgelte Einwendungen erhoben haben, dürfen die Abrechnungsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Ferner können Bestandsdaten bis zum Ablauf von zwei Jahren gespeichert bleiben, sofern Beschwerdebearbeitungen sowie sonstige Gründe einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses dies erfordern.
  5. Soweit der Kunde einen Datenbestand an snowflake übergeben hat, wird dieser bei Vertragsende unverzüglich an den Kunden übergegeben.

12.Sonstiges

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder des damit verbundenen Auftrags unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit dieser Vereinbarung insgesamt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  2. Erfüllungsort ist Zürich.
  3. Gerichtsstand für den Kunden ist Zürich.
  4. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen Schweizer Recht.